Neue Corona-VO Sport: Verschärfungen ab 27. November
Entgegen der bisherigen Regelungen gilt nun auch für den Sport im Freien die 2G-Regel. Darüber hinaus findet diese Regel nun auch für ehrenamtliche Trainer und Übungsleiter Anwendungen und es wird nicht mehr zwischen Trainings- und Übungsbetrieb sowie Wettkampfveranstaltungen unterschieden.
Auf der Seite des Landes Baden-Württemberg wurde die neue Verordnung sowie eine Zusammenfassung der aktuellen Änderungen veröffentlicht.
>> akutelle Änderungen der Corona-Verordnung Sport des Landes Baden-Württemberg