Öffnungen Sport bei stabilem Infektionsgeschehen
  04.03.2021 •     WLV , Top-News WLV , BW-Leichtathletik , Top-News BW-Leichtathletik


Nach erneuten Beratungen über das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie einigten sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf einen Vierklang aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen – auch Sport soll bei stabilem Infektionsgeschehen wieder möglich sein, wenn auch zunächst in Kleingruppen und nur im Freien.

Nach dem ersten Öffnungsschritt Anfang März soll nun ein zweiter Öffnungsschritt folgen. Für den Sport gibt es in diesem Schritt vorerst keine Lockerungen. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen kann ein Land den dritten Öffnungsschritt gehen. Dieser ermöglicht bei einer stabilen 7-Tage-Insidenz von unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern dann kontaktfreien Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.

Zudem sind bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern landesweite oder regionale Öffnungen möglich – im Detail: Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren oder bei Erwachsenen von bis zu maximal fünf Personen im Außenbereich auch auf Außensportanlagen.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).

Vierter Öffnungsschritt

Ein vierter Öffnungsschritt wird möglich, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat und weiterhin unter 35 Neuinfektionen bleibt. Dann werden kontaktfreier Sport im Innenbereich, sowie Kontaktsport im Außenbereich möglich.

Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern, so kann das jeweilige Land 14 Tage nach dem dritten Öffnungsschritt folgende weitere Öffnungen landesweit oder regional vorsehen. Die bedeutet für den Sport, dass kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest verfügen, möglich ist.

Fünfter Öffnungsschritt

Wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem vierten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat, kann der fünfte Öffnungsschritt gegangen werden. Dieser ermöglicht dann auch Kontaktsport in Innenräumen.

Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern, so kann das jeweilige Land 14 Tage nach dem dritten Öffnungsschritt den kontaktfreien Sport im Innenbereich und den Kontaktsport im Außenbereich (ohne Testerfordernis) freigeben.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 22. März 2021 erneut beraten.


Öffnungen Sport bei stabilem Infektionsgeschehen